Immobilienverwaltung: Neue Studie zeigt steigende Basissätze und differenzierte Vergütungsmodelle
Eine aktuelle Studie von IVD und BVI beleuchtet die Entwicklung in der Immobilienverwaltung, inklusive steigender Basissätze, Größeneffekte und der zunehmenden Bedeutung von Zusatzleistungen.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) und der Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI) haben die Verwalterentgeltstudie 2026 vorgelegt. Diese Untersuchung, erstellt vom Center for Real Estate Studies (CRES) im Auftrag beider Verbände, liefert einen aktuellen empirischen Überblick über Basissätze, Mindestumsätze, Sondervergütungen und Vertragslaufzeiten in der Wohnungseigentums- und Mietverwaltung. Die Resultate illustrieren eine Erhöhung der Basissätze sowie differenzierte Größeneffekte, die insbesondere bei kleineren Wohnungseigentümergemeinschaften sichtbar werden. Zudem wird eine wachsende Relevanz ergänzender Vergütungen für zusätzliche Leistungen konstatiert.
Die Basissätze für Neuverträge haben sich auf einem erhöhten Niveau etabliert. In der Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften liegen die durchschnittlichen Basissätze, abhängig von der Anlagengröße, zwischen 29,75 Euro und 47,60 Euro brutto pro Einheit und Monat. Für Neuverträge in der Mietverwaltung wurden Basissätze von 29,75 Euro bis 41,65 Euro ermittelt. Die Sondereigentumsverwaltung verzeichnet einen Durchschnittssatz von knapp 42 Euro brutto, sofern eine kombinierte Verwaltung mit der Wohnungseigentümergemeinschaft vorliegt.
Größeneffekte und Leistungsdifferenzierung
Insbesondere in der Wohnungseigentumsverwaltung offenbaren sich deutliche Größeneffekte. Bei großen Wohnanlagen mit über 99 Einheiten liegen die durchschnittlichen Basissätze etwa 38 Prozent unter dem Niveau von Anlagen mit maximal zehn Einheiten. Dies ist auf den erhöhten Verwaltungsaufwand zurückzuführen, der sich in kleineren Gemeinschaften auf weniger Einheiten verteilt, was folglich zu höheren Kosten pro Einheit führt. Der mittlere Mindestumsatz pro Anlage verbleibt unverändert bei 357,00 Euro brutto.
Parallel dazu gewinnen Vergütungsmodelle an Bedeutung, die sich stärker am individuellen Leistungsumfang orientieren. Zusatzleistungen werden in vielen Fällen gesondert vergütet. Hierzu zählen in der Wohnungseigentumsverwaltung unter anderem bauliche Maßnahmen, Veräußerungszustimmungen sowie gerichtliche Vertretungen. In der Mietverwaltung umfassen diese Erweiterungen bauliche Maßnahmen, die Bearbeitung von Restarbeiten des Vorverwalters und die Neuvermietung als Komplettleistung. Diese Sonderleistungen werden häufig auf Stundenbasis oder als Pauschale abgerechnet.
Ausblick und Marktgegebenheiten
Die Studie zeigt weiter, dass qualifizierte Immobilienverwaltung eine wirtschaftlich tragfähige Struktur voraussetzt. Markus Jugan, IVD-Vizepräsident, äußerte, dass der Markt auf steigende Anforderungen mit einer differenzierteren Vergütung reagiert. Er betonte, dies sei Ausdruck eines erweiterten Aufgabenprofils und einer wachsenden Verantwortung in der Verwaltung. Ergänzend dazu erklärte BVI-Präsident Thomas Meier, die Ergebnisse wiesen eine deutliche Differenz zwischen Bestands- und Neuvertragsentgelten auf, wobei Neuverträge im Schnitt fünf Euro netto über Bestandsverträgen lägen. In der GdWE-Verwaltung betrage der Unterschied bei einem Viertel der Unternehmen sogar fast zwölf Euro brutto pro Einheit.
Prof. Dr. Marco Wölfle, wissenschaftlicher Leiter des CRES, hob hervor, dass Verwalter Kostensteigerungen nunmehr auch durch höhere Basissätze an ihre Kunden weitergeben können. Er merkte jedoch an, dass Sonderaufgaben zunehmend wichtiger würden und nicht immer kostendeckend anzubieten seien. Die überwiegende Anzahl der befragten Verwalter, 85 Prozent, gab an, ausgelastet oder sehr stark ausgelastet zu sein. Gleichzeitig planten 63 Prozent, zusätzliche Verwaltungsobjekte aufzunehmen, während lediglich knapp ein Fünftel eine Reduzierung des Bestands in Erwägung zog. Erstverträge weisen mehrheitlich Laufzeiten von zwei bis drei Jahren auf.
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