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Marktanalyse··2 min

Herausforderungen für Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Elementarschadenversicherung

Die Debatte um eine verpflichtende Elementarschadenversicherung in Deutschland gewinnt an Intensität, wobei der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum spezifische Schutzmechanismen für Wohnungseigentümergemeinschaften fordert.

Herausforderungen für Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Elementarschadenversicherung

Angesichts der Zunahme von Extremwetterereignissen ist die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung in Deutschland Gegenstand politischer Erörterungen. Die Fraktion Die Linke hat in diesem Kontext einen Antrag zur Vorlage eines Gesetzentwurfs für eine solidarische Pflichtversicherung eingebracht. Auch die aktuelle Bundesregierung prüft gemäß Koalitionsvertrag die Einführung einer Pflichtversicherung sowie eines Opt-out-Modells. Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) hebt in dieser Diskussion die Notwendigkeit hervor, die systembedingten Besonderheiten von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) zu berücksichtigen, was derzeit nicht der Fall sei.

Die konkrete Ausgestaltung einer solchen Versicherung ist noch offen. Während über eine allgemeine Versicherungspflicht, bei der jeder Immobilieneigentümer den Schutz selbst nachweisen müsste, diskutiert wird, steht auch eine Angebotspflicht der Versicherungswirtschaft im Raum. Dies würde bedeuten, dass Versicherungen jedem Eigentümer von Wohnimmobilien ein Angebot zur Elementarschadenabsicherung unterbreiten müssten. Eine weitere Diskussionsgrundlage bildet die Opt-out-Lösung, die Immobilieneigentümern das Recht einräumen würde, ein verpflichtend unterbreitetes Versicherungsangebot abzulehnen.

Spezifische Herausforderungen für WEGs im Opt-out-Modell

Die Komplexität des Opt-out-Modells offenbart sich insbesondere bei Wohnungseigentümergemeinschaften. Versicherungsentscheidungen, die das Gemeinschaftseigentum betreffen, müssen gemeinschaftlich getroffen werden. Dies kann dazu führen, dass einzelne Wohnungseigentümer keine Möglichkeit haben, ihr Eigentum eigenständig gegen Elementarschäden zu versichern, wenn eine Mehrheit der Gemeinschaft dagegen stimmt. Dr. Sandra von Möller, Vorständin des Verbraucherschutzverbands Wohnen im Eigentum, betont in diesem Zusammenhang, dass jeder Eigentümer, unabhängig davon, ob es sich um einen Haus- oder Wohnungseigentümer handelt, die gleiche Möglichkeit zur Absicherung gegen Elementarrisiken erhalten sollte.

Vor diesem Hintergrund fordert WiE, im Falle eines Opt-out-Modells klare gesetzliche Schutzmechanismen für WEGs zu implementieren. Ein Verzicht auf Versicherungsschutz sollte nach Ansicht des Verbandes nur bei allstimmiger Zustimmung aller Wohnungseigentümer einer WEG zulässig sein. Alternativ wird die Schaffung eines Mindestquorums in Form einer doppelt qualifizierten Mehrheit vorgeschlagen. Die Entscheidung über eine Absicherung gegen existenzielle Risiken sei von erheblicher finanzieller Tragweite, so Dr. von Möller. Daher seien hohe Zustimmungsanforderungen essenziell, um die Interessen der Eigentümer adäquat zu wahren, die ihren Anteil am Gemeinschaftseigentum absichern möchten.

Des Weiteren spricht sich WiE für eine gesetzliche Klarstellung aus, dass der Abschluss einer Elementarschadenversicherung als Teil der ordnungsmäßigen Verwaltung gemäß § 19 Absatz 2 Nummer 3 Wohnungseigentumsgesetz zu betrachten ist. Eine solche Präzisierung würde Wohnungseigentümern eine Rechtsgrundlage an die Hand geben, eine angemessene Absicherung der Immobilie durch die Verwaltung zu verlangen.

Bedeutung von Prävention und Deckungslücken

Der Handlungsbedarf in diesem Bereich ist erheblich. Schäden an Gebäuden, die durch Naturereignisse wie Starkregen oder Überschwemmungen entstehen, sind typischerweise nicht von der regulären Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Zahlreiche Immobilieneigentümer verfügen daher über einen unzureichenden Schutz. Aktuellen Schätzungen zufolge verfügen lediglich etwa 50 Prozent aller Gebäude über eine spezielle Elementarschadenversicherung, obwohl für nahezu alle Immobilien, etwa 99 Prozent, eine Wohngebäudeversicherung besteht.

Neben einem flächendeckenden Versicherungsschutz befürwortet WiE verstärkte staatliche Präventionsmaßnahmen, insbesondere im Bereich des Hochwasserschutzes. Zudem wird eine verbesserte Förderung individueller Präventionsmaßnahmen durch Immobilieneigentümer als notwendig erachtet.

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