Bundestag bewilligt 333 Millionen Euro für Revitalisierung kommunaler Sportstätten
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Förderung von 314 kommunalen Sportstätten mit insgesamt 333 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität beschlossen.

In seiner jüngsten Sitzung hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Bereitstellung von Fördermitteln für 314 kommunale Sportstätten finalisiert. Die Summe von 333 Millionen Euro wird aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahme dient der substanziellen Unterstützung von Städten und Gemeinden bei der dringend notwendigen Sanierung und Modernisierung ihrer Sportinfrastruktur.
Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz, äußerte sich anerkennend über die Entscheidung des Haushaltsausschusses. Sie betonte, dass Sportstätten nicht nur Orte physischer Aktivität darstellen, sondern wesentliche Ankerpunkte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das lokale Miteinander bilden. Die Investition zielt auf den Erhalt und die zukunftsfähige Ausgestaltung dieser Einrichtungen ab, um langfristig optimale Bedingungen für Breiten- und Vereinssport zu sichern.
Nachhaltigkeit als Förderkriterium
Ein zentraler Aspekt des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ ist die Verpflichtung zur nachhaltigen Umgestaltung. Geförderte Gebäude müssen nach Abschluss der Baumaßnahmen definierte energetische Standards erreichen. Für Freibäder ist die Umstellung auf einen möglichst klimaneutralen Betrieb vorgesehen, der durch klimaneutrale Wärmeversorgung oder eine signifikante Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien und die Reduktion des Ressourcenverbrauchs realisiert werden soll.
Auch bei der Sanierung von Sportfreianlagen sind ökologische Kriterien maßgebend. Bei der Erneuerung von Kunstrasenplätzen ist die Verwendung von recyclebaren, nachhaltigen Materialien vorgeschrieben. Kunstrasensysteme, die synthetische Füllstoffe enthalten, sind explizit von der Förderung ausgeschlossen. Diese Vorgaben unterstreichen den Fokus auf Umweltverträglichkeit und Ressourcenschonung im Rahmen des Programms.
- —Förderumfang: 314 kommunale Sportstätten
- —Gesamtvolumen: 333 Millionen Euro
- —Regulierung: Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität
- —Kriterium: Nachhaltige Sanierung und Modernisierung
Nach der politischen Beschlussfassung beginnt nun das administrative Verfahren. Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR), welches mit der Programmumsetzung betraut ist, wird den Kontakt zu den betroffenen Projektkommunen aufnehmen, um das Antragsverfahren zu initiieren. Diese Schritte markieren den Übergang von der förderpolitischen Entscheidung zur konkreten Realisierung der Projekte vor Ort.
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