BFW NRW fordert Kurskorrektur bei DIN-Normen zugunsten bezahlbaren Bauens
Der Landesvorsitzende des BFW Nordrhein-Westfalen, Martin Dornieden, plädiert für einen grundlegenden Kurswechsel im Umgang mit DIN-Normen im Bauwesen, um Kostensteigerungen zu begrenzen und Rechtssicherheit zu erhöhen.

Im Rahmen einer Anhörung des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) hat Martin Dornieden, Landesvorsitzender des BFW Nordrhein-Westfalen, eine tiefgreifende Revision der Anwendung von DIN-Normen im deutschen Bauwesen gefordert. Die zentrale Problematik betrifft die pauschale Behandlung jeder DIN-Norm, unabhängig von ihrem gesetzlichen Status, als 'anerkannte Regel der Technik'. Diese Praxis führt nach seiner Einschätzung zu unnötigen Kostenbelastungen und erschwert die Realisierung von bezahlbarem Wohnraum.
Dornieden wies darauf hin, dass Bauunternehmen aus Vorsicht vor möglichen Haftungsrisiken selbst jene Normen implementierten, die weder gesetzlich vorgeschrieben noch für die Gewährleistung der Bausicherheit zwingend erforderlich sind. Dies resultiert in erhöhten Baukosten, welche die finanzielle Belastbarkeit sowohl von Bauherren als auch von Endverbrauchern zunehmend sprengen. Der BFW positioniert sich klar gegen eine Unterschreitung gesetzlich festgelegter Qualitätsstandards im Bauwesen und betont, dass es nicht um eine Reduzierung essentieller Sicherheitsmerkmale geht.
Trennung nach Verbindlichkeit und Funktion
Der BFW NRW schlägt eine eindeutige Unterscheidung zwischen verbindlichen und optionalen Standards vor. Demnach sollen verbindliche Anforderungen ausschließlich durch den Gesetzgeber, insbesondere im Bauordnungsrecht, definiert werden. Sicherheitsrelevante Aspekte wie Statik und Brandschutz sollen weiterhin unberührt bleiben und verbindlich vorgeschrieben werden. Komfort- und Ausstattungsstandards hingegen sollten der individuellen, privatrechtlichen Vereinbarung überlassen bleiben. Eine solche Differenzierung würde es ermöglichen, die Baukosten zu senken, ohne die Bausicherheit zu kompromittieren.
Ein wesentlicher Vorschlag des BFW ist die Abschaffung der pauschalen Vermutungswirkung von DIN-Normen im Zivilrecht. Des Weiteren unterstützt Dornieden die geplante Novellierung der Landesbauordnung NRW, welche den Verweis auf 'anerkannte Regeln der Technik' streichen soll. Bezüglich des geplanten 'Gebäudetyps E' äußerte Dornieden Zustimmung zum Ziel vereinfachter und kostengünstigerer Bauweisen, forderte jedoch eine praxistaugliche Ausgestaltung. Die Einführung eines zusätzlichen Vertragstyps im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) erachtet der Verband nicht als zielführend. Stattdessen plädiert der BFW für eine generelle Absenkung technischer Normen auf ein funktionales Maß sowie eine Vereinfachung der Informationspflichten.
Die Position des BFW NRW ist, dass bezahlbares Bauen nur realisiert werden kann, wenn die zivilrechtliche Relevanz von Normen auf ihre sicherheitsrelevanten Funktionen beschränkt und gesetzliche Anforderungen klar präzisiert werden. Alle weiteren Regelungen sollten dem freien Markt überlassen bleiben, um Innovationen und Effizienz im Bauprozess zu fördern.
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