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BEE kritisiert Fristverlängerung im Gebäudeenergiegesetz

Der Bundesverband Erneuerbare Energie kritisiert die Verlängerung von Fristen im Gebäudeenergiegesetz, die ab Juli in Städten über 100.000 Einwohnern die 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen aussetzt.

BEE kritisiert Fristverlängerung im Gebäudeenergiegesetz

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die Verlängerung bestehender Fristen des noch gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) angekündigt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, zu verhindern, dass ab Anfang Juli in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern beim Einbau neuer Heizungen die Vorgabe greift, wonach diese zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.

Kritik des Bundesverbands Erneuerbare Energie

BEE-Hauptgeschäftsführerin Dr. Christine Falken-Großer sieht in dieser Fristverlängerung das größte Problem der aktuellen Energiepolitik: den Stillstand. Das GEG soll durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) abgelöst werden, zu dem bislang lediglich Eckpunkte vorliegen. Ein Referentenentwurf des weniger ambitionierten Nachfolgegesetzes fehlt noch immer.

Investitionsentscheidungen in Heiztechnologien seien langfristig und kapitalintensiv und erforderten Planungssicherheit statt kurzfristiger Anpassungen politischer Vorgaben. Bereits bei der Vorstellung der GMG-Eckpunkte im Februar habe der BEE hingewiesen, dass Branche, Bürger und Kommunen dringend Klarheit über die Ausgestaltung des Gesetzes benötigen.

Auswirkungen auf die Wärmewende

Durch die Fristverschiebungen werde ein wichtiger Schub für die Wärmewende im Gebäudesektor verhindert. Dies schaffe neue Unsicherheiten, insbesondere angesichts steigender fossiler Energiekosten. Dr. Christine Falken-Großer betont, dass die Bundesregierung in der Verantwortung stehe, Klarheit zu schaffen und verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen.

  • Fristverlängerung verhindert 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien ab Juli in großen Städten.
  • GMG-Eckpunkte im Februar präsentiert, Referentenentwurf fehlt.
  • Langfristige Investitionen erfordern Planungssicherheit.
  • Verhinderung eines Schubs für die Wärmewende in unsicheren Zeiten.

Die Ankündigung des BMWE erfolgte im Kontext anhaltender Verzögerungen bei der Novellierung des GEG, das künftig als GMG firmieren soll. Der BEE warnt vor den Konsequenzen für den Gebäudesektor, wo Entscheidungen über Heizungstausch zunehmend von regulatorischer Stabilität abhängen.

Die Position des BEE unterstreicht die Notwendigkeit einer raschen Klärung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, um Investitionen in effiziente und erneuerbare Heiztechnologien zu fördern. Die aktuelle Situation verstärkt bestehende Herausforderungen für Eigentümer und Investoren im Immobilienmarkt.

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